Die Wohnungsgenossenschaft föhreinander eG leistet mit seinem Mehr-Generationen-Wohnprojekt in der Strandstr. 4 - 4 g in Wyk einen Beitrag zur sozialen Wohnungsentwicklung.
Nach der Gebäudefertigstellung 2013 wurden 27 mietpreisgebundene Wohnungen an WBS-berechtigte Personen vergeben.
Unsere Genossenschaft lebt von den nachbarschaftlichen Begegnungen. So steht z.B. ein Gemeinschaftsraum zum Feiern, zum Kaffeetrinken sowie für unsere General- und Bewohnerversammlungen zur Verfügung. Auch lädt der Garten zum Treffen, Spielen und gemeinsamen gärtnern ein.
Die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft föhreinander eG ist Voraussetzung für die Nutzung einer Wohnung. Sie wird begründet durch eine schriftliche Beitrittserklärung, welche dem Genossenschaftsvorstand zur Genehmigung zuzuleiten ist und verpflichtet zur Einzahlung
- eines Eintrittsgeldes in Höhe von 100,0 EUR
- eines die Mitgliedschaft begründenden Pflichtanteils von 500,0 EUR
- von wohnungsbezogenen Pflichtanteilen, die sich aus der Größe der zur Verfügung stehenden Wohneinheit errechnen und 330,0 EUR je qm Wohnfläche betragen. Fällig werden diese Anteile erst bei einer etwaigen Wohnungszuteilung.
Um Förderdarlehen des Landes Schleswig-Holstein zu erhalten, war eine Eigenkapitalausstattung von ca. 15% der Bauvorhabenkosten durch die Genossenschaft aufzubringen. Entsprechend musste bzw. muss jedes Genossenschaftsmitglied vor einem Einzug eine bestimmte Anzahl von wohnungsbezogenen Pflichtanteilen erwerben.
Durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen wird jedes neue Mitglied zum Teilhaber der Wohnungsgenossenschaft föhreinander eG und damit unmittelbarer Miteigentümer der Genossenschaft.
Ein vorab zu beantragender Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für eine Wohnungsnutzung zwingend vorgeschrieben und ist dem Genossenschaftsvorstand vor Abschluss des Nutzungsvertrages vorzulegen. Wer bei einer künftigen etwaigen Wohnungsvergabe nicht über das nötige Eigenkapital verfügt, um die wohnungsbezogenen Pflichtanteile zu erwerben, kann diese über einen Kredit finanzieren. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet das KfW-Programm 134 an, dass ausdrücklich dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen dient und Darlehen zu einem relativ niedrigen Zinssatz sowie die Gewährung eines Tilgungszuschusses ermöglicht.
Bei dem Bezug einer Genossenschaftswohnung, schließt das Mitglied einen Nutzungsvertrag mit föhreinander eG ab. Dieser Dauernutzungsvertrag gleicht inhaltlich einem Mietvertrag, d.h. dort sind sämtliche Rechte und Pflichten hinsichtlich der Wohnung, Reparaturen, Nebenkosten, etc. festgelegt.
Im Nutzungsvertrag wird ein monatliches Nutzungsentgelt (die ‚Miete’) vereinbart. Weil es Genossenschaften nicht darum geht, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften, sind Genossenschaftswohnungen in der Regel günstiger als vergleichbare Wohn-stätten auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Bei einem Wohnungsauszug bzw. bei einer Mitgliedschaftskündigung werden die zuvor gezeichneten Genossenschaftsanteile zum Nominalwert satzungsgemäß zurückerstattet.